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   OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86   

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https://dejure.org/1986,2001
OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86 (https://dejure.org/1986,2001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.12.1986 - 1 WF 548/86 (https://dejure.org/1986,2001)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Dezember 1986 - 1 WF 548/86 (https://dejure.org/1986,2001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mansui.eu PDF

    BGB § 1365
    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Anwendbarkeit des § 1365 BGB nach rechtskräftiger Scheidung.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1365 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungserfordernis für Verfügungen; Rechtskräftige Scheidung; Antrag auf Teilungsversteigerung; Isolierte Zugewinnausgleichsklage

Papierfundstellen

  • FamRZ 1987, 591
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1978 - V ZB 32/76

    Zustimmungsbedürftigkeit nach Ehescheidung; Verweigerung der Zustimmung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86
    Zur Begründung wird ausgeführt, der Schutzzweck des § 1365 BGB - Erhaltung der wirtschaftlichen Grundlagen der Familie, und Schutz des anderen Ehegatten vor der Gefährdung seiner Anwartschaft auf Zugewinnausgleich (vgl. BGH FamRZ 1978, 396 = BGHF 1, 58) - gebiete die entsprechende Anwendung.

    c) Der Kläger kann sich auch nicht auf die von ihm angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 8. März 1978 (FamRZ 1978, 396 = BGHF 1, 58) stützen.

  • BGH, 22.04.1982 - IX ZR 35/81

    Geltung der gesetzlichen Regelung des Zugewinnausgleichs vor den allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86
    Bei Zuwendungen der Ehegatten während des Güterstandes handelt sich in der Regel um sog. unbenannte Zuwendungen, bei denen die Haushaltsführung wenigstens die Vereinbarung über die Unentgeltlichkeit ausschließt (vgl. dazu BGH FamRZ 1982, 778 = BGHF 3, 222, und Diederichsen in Palandt, BGB 45. Aufl. § 1372 Anm. 1).
  • BGH, 05.06.1985 - IVb ZR 34/84

    Geltendmachung eines familienrechtlichen Anspruchs gegen eine

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86
    Ob es sich vorliegend um eine Familiensache handelt, hatte der Senat nicht zu entscheiden, da der Rechtsstreit von dem Landgericht Bielefeld mit bindender Wirkung (§ 281 Abs. 2 ZPO) an das Amtsgericht als Familiengericht verwiesen wurde (vgl. auch BGH FamRZ 1985, 903 = Ez- FamR BGB § 1475 Nr. 1 = BGHF 4, 1073 - die Widerspruchsklage, mit der eine Teilungsversteigerung verhindert werden soll, ist Familiensache, wenn das der Versteigerung entgegengehaltene Recht in dem ehelichen Güterrecht wurzelt).
  • OLG Hamm, 14.10.1983 - 15 W 325/83

    Anspruch auf Verschaffung eines Erbbaurechts; Anspruch auf Zustimmungserteilung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86
    Die Frage wird bejaht von dem Oberlandesgericht Hamm (Rpfleger 1984, 15), und verneint von Böttcher (aaO) jedenfalls für den Antrag auf Teilungsversteigerung.
  • LG Bielefeld, 13.12.1985 - 3 T 1253/85
    Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1986 - 1 WF 548/86
    Zu Recht vertritt daher Böttcher (Rpfleger 1986, 271, 274) die Auffassung, daß der nach rechtskräftiger Scheidung angebrachte Antrag auf Teilungsversteigerung keiner Zustimmung nach § 1365 BGB mehr bedarf.
  • OLG Celle, 25.06.2003 - 15 UF 30/03

    Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verfügung über das gesamte

    Nach Beendigung des Güterstandes durch Eintritt der Scheidungsrechtskraft (§ 1372 BGB) kann grundsätzlich jeder Ehegatte frei, d. h. ohne Zustimmung des anderen über sein Vermögen verfügen (vgl. OLG Hamm FamRZ 1987, 591).
  • OLG Hamm, 22.02.2006 - 11 WF 406/05

    Keine Fortdauer des Einwilligungserfordernisses nach § 1365 BGB

    Dass das Einwilligungserfordemisses nach § 1365 BGB auch in diesen Fällen fortdauere, wird, soweit ersichtlich, weder in der Rechtsprechung noch in der Literatur vertreten (OLG Hamm, FamRZ 1987, S. 591, 592; Palandt, a.a.O., § 1365 BGB, Rdnr. 3; MüKo, BGB, 4. Auflage, § 1365 BGB, Rdnr. 6; Bamberger/Roth, Kommentar zum BGB, § 1365 BGB, Rdnr. 7).
  • OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von

    Zwar entfällt das Zustimmungserfordernis des § 1365 BGB grundsätzlich mit Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsurteils (OLG Hamm FamRZ 1987, 591; Brudermüller, FamRZ 1996, 1516, 1519 m. w. N.).
  • OLG Köln, 24.11.1988 - 15 W 115/88

    Pfändungspfandrecht; Verfügungsmacht; Einschränkung der Verfügungsmacht

    ein Ehegatte für einen Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung einer Gemeinschaft (§ 180 ZVG) [Teilungsversteigerung eines im Miteigentum beider Ehegatten stehenden Grundstücks] in analoger Anwendung von § 1365 Abs. 1 BGB der Zustimmung des anderen Ehegatten, wenn die Eheleute im gesetzl. Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben und der Grundstücksanteil des die Versteigerung betreibenden Antragstellers dessen (nahezu) gesamtes Vermögen darstellt [h. M., vgl. u. a. OLG Bremen, FamRZ 1984, 272; OLG Hamm, FamRZ 1987, 591; LG Bielefeld, Rpfleger 1986, 271 - hier: I (165) 164 a, 186 a-b und 181 a].
  • OLG Bamberg, 08.12.1999 - 2 WF 159/99

    Zuständigkeit des Familiengerichts in Zwangsvollstreckungsangelegenheiten;

    Für den hier vorliegenden Antrag auf Teilungsversteigerung nach rechtskräftiger Scheidung bedarf der Miteigentümer nicht der Zustimmung gem. § 1365 Abs. 1 S. 1 BGB (Palandt, BGB, 58. Aufl., § 1365 Rz. 2; OLG Hamm v. 2.12.1986 - 1 WF 548/86, FamRZ 1987, 591).
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